Die Verhinderungspflege ist eine wichtige Unterstützung für pflegende Angehörige. Seit dem 1. Juli 2025 gibt es entscheidende Neuerungen.

Hier lesen Sie die wichtigsten Fakten im Überblick:

  1. Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie ermöglicht pflegenden Angehörigen eine Auszeit, wenn sie krank, im Urlaub oder aus anderen Gründen verhindert sind. In dieser Zeit übernimmt eine Ersatzpflegeperson oder eine Einrichtung wie die Sozialstation Sankt Michael mit ihrem ambulanten Pflegedienst, ihrer Tagespflege Zeuzleben oder mit ihren Alltagsbegleiterinnen die Betreuung.

  1. Neues Jahresbudget: 3539 Euro

Statt bislang getrennter Budgets werden seit Juli 2025 Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3539 Euro zusammengelegt. Dieses Budget verfällt allerdings am Ende jedes Jahres, wenn es nicht in Anspruch genommen wird. 

  1. Flexible Aufteilung

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können flexibel entscheiden, wie sie diesen Betrag aufteilen, je nach individuellem Bedarf.

  1. Welcher Pflegegrad ist nötig?

Für den Bezug von Verhinderungspflege wird mindestens Pflegegrad 2 benötigt.

  1. Keine Vorpflegezeit mehr

Die bisherige Voraussetzung, dass die Pflegeperson mindestens sechs Monate gepflegt haben muss, entfällt. Das erleichtert kurzfristige Auszeiten und macht die Inanspruchnahme der Leistungen unkomplizierter.

  1. Maximale Bezugsdauer

Verhinderungspflege kann bis zu acht Wochen oder 56 Tage pro Jahr in Anspruch genommen werden. Sie kann auch rückwirkend bis zu vier Jahre nach der Pflege beantragt werden.

  1. Wer kann Verhinderungspflege leisten?

Ambulante Pflegedienste, Einrichtungen wie die Tagespflege Zeuzleben oder auch private Personen können die Pflege übernehmen. Allerdings müssen Nachbarn oder Verwandte angemeldet werden, zum Beispiel als Minijob. Andernfalls wäre es rechtlich Schwarzarbeit. Bei einem Unfall müsste der Pflegebedürftige dann auch den kompletten Schaden übernehmen.

Fazit:

Die neuen Regelungen der Verhinderungspflege machen Auszeiten für pflegende Angehörige einfacher und flexibler. Wir empfehlen, die Verhinderungspflege im Voraus für das ganze Jahr stundenweise auf Bedarf zu beantragen, damit die Pflegeperson entlastet wird.

Kommen Sie auf uns zu, wir beraten Sie gerne!