Beratungseinsatz § 37.3

Rechte und Pflichten

Beratungseinsatz

§ 37.3

Rechte und Pflichten

Damit Ihre häusliche Pflege

sichergestellt ist

Die Pflegeversicherung soll solidarische Unterstützung für Pflegebedürftige leisten. So sieht es der Gesetzgeber vor. Er hat deshalb neben dem Recht auf Pflegegeld auch eine Pflicht vorgesehen. Denn das Pflegegeld ist dafür gedacht, dass Sie Ihrer Pflegeperson eine materielle Anerkennung zukommen lassen können. Ihre Betreuung soll aber auch sichergestellt sein, was die Pflegekasse überprüft haben will.

Für Pflegegeldempfänger

 

Für Pflegegeldempfänger der Pflegegrade 2 bis 5 trifft das Sozialgesetzbuch, Elftes Buch, Artikel 37, Absatz 3 zu, oder kurz
§ 37,3 SGB XI.

Darin ist geregelt, dass

bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich einmal,

bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einmal

ein Beratungseinsatz eines Pflegedienstes in der eigenen Wohnung erfolgen muss und zwar auf eigene Veranlassung. Dabei wird im Auftrag und auf Kosten der Pflegekasse überprüft, ob und wie die Pflege bei Ihnen sichergestellt ist.

Nicht zu verwechseln ist dieser Beratungseinsatz mit dem Besuch des MDK.

 

Unser Beratungsbesuch

bei Ihnen

Unsere Sozialstation bietet Ihnen diese Dienstleistung an. Wir kommen zu Ihnen und hören zu. Bei uns finden Sie für Ihre Probleme einen kompetenten Ansprechpartner.

Wir informieren Sie über alle Angebote der Sozialstation sowie über Neuerungen zum Thema Pflege und Pflegeversicherung. Wir weisen Sie auf weitere Unterstützungsangebote hin.

Für Ihre Pflegekasse fertigen wir einen Bericht an, den wir Ihnen in Kopie zukommen lassen.

Verlässlichkeit für

zukünftige Termine 

Wenn Sie unsere Sozialstation mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsatz beauftragen, können Sie sich darauf verlassen, dass wir uns stets rechtzeitig bei Ihnen melden, um diese regelmäßigen halb- oder vierteljährlichen Termine mit Ihnen zu vereinbaren.

Wir kommen immer zuverlässig auf Sie zu und erinnern Sie als Pflegegeldempfänger an Ihre Pflicht zum Beratungseinsatz.

Wir sind Ihnen ein vertrauensvoller Partner.

Damit Ihre häusliche Pflege sichergestellt ist

Die Pflegeversicherung soll solidarische Unterstützung für Pflegebedürftige leisten. So sieht es der Gesetzgeber vor. Er hat deshalb neben dem Recht auf Pflegegeld auch eine Pflicht vorgesehen. Denn das Pflegegeld ist dafür gedacht, dass Sie Ihrer Pflegeperson eine materielle Anerkennung zukommen lassen können. Ihre Betreuung soll aber auch sichergestellt sein, was die Pflegekasse überprüft haben will.

Für Pflegegeldempfänger

Für Pflegegeldempfänger der Pflegegrade 2 bis 5 trifft das Sozialgesetzbuch, Elftes Buch, Artikel 37, Absatz 3 zu, oder kurz
§ 37,3 SGB XI.

Darin ist geregelt, dass

bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich einmal

bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einmal

ein Beratungseinsatz eines Pflegedienstes in der eigenen Wohnung erfolgen muss und zwar auf eigene Veranlassung. Dabei wird im Auftrag und auf Kosten der Pflegekasse überprüft, ob und wie die Pflege bei Ihnen sichergestellt ist.

Nicht zu verwechseln ist dieser Beratungseinsatz mit dem Besuch des MDK.

Unser Beratungsbesuch

bei Ihnen

Unsere Sozialstation Sankt Michael bietet Ihnen diese Dienstleistung an. Wir kommen zu Ihnen und hören Ihnen zu. Bei uns finden Sie für Ihre Probleme einen kompetenten Ansprechpartner. Schweigepflicht ist für uns selbstverständlich.

Wir informieren Sie über alle Angebote der Sozialstation sowie über Neuerungen zum Thema Pflege und Pflegeversicherung. Wir weisen Sie auf weitere Unterstützungsangebote hin.

Für Ihre Pflegekasse fertigen wir einen Bericht an, den wir Ihnen in Kopie zukommen lassen.

Verlässlichkeit für

zukünftige Termine 

Wenn Sie unsere Sozialstation mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsatz beauftragen, können Sie sich darauf verlassen, dass wir uns stets rechtzeitig bei Ihnen melden, um diese regelmäßigen halb- oder vierteljährlichen Termine mit Ihnen zu vereinbaren.

Wir kommen immer zuverlässig auf Sie zu und erinnern Sie als Pflegegeldempfänger an Ihre Pflicht zum Beratungseinsatz.

Wir sind Ihnen ein vertrauensvoller Partner.

Wir übernehmen

das für Sie.

Informieren

Sie sich!

Sozialstation Sankt Michael
Am Schloßpark 11
97440 Werneck

E-Mail: kontakt@sanktmichael.com
Telefon: 09722 / 7674

Sie finden uns auch in dem Social Media Kanälen:

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Wir übernehmen

das für Sie.

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Am Schloßpark 11
97440 Werneck

kontakt@sanktmichael.com
Tel: 09722 / 7674

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